Das revidierte Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) schafft Klarheit bezüglich der Mehrwertabgabe. Im Zuge der Revision wurde der Artikel 5 RPG bezüglich der Mehrwertabgabe konkretisiert. Zusätzlich wurde den Kantonen unter Sanktionsandrohung eine Fünfjahresfrist gesetzt, um dem in Art. 5 RPG verankerten Gesetzgebungsauftrag nachzukommen.
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